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Unsere Pädagogik

Die Waldorfschule war und ist Vorreiter

Auszug aus dem offiziellen Dokument BdFWS „Was will Waldorfpaedagogik?“: Gemeinsamer Unterricht für Jungen und Mädchen, zwei Fremdsprachen ab der ersten Klasse, Epochenunterricht (Blockunterricht), Gesamtschule von Klasse 1 bis 12 (Abitur in Klase 13), Verzicht auf Sitzen bleiben, künstlerische Gestaltung des Unterrichts, ausführliche Textzeugnisse, Verbindung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Selbstverwaltung (Autonomie) der Schule – all das ist selbstverständlich seit Gründung der ersten Waldorfschule im Jahre 1919; erst sehr viel später wurde einiges davon auch in die Unterrichtspraxis der „Regelschule“ aufgenommen. Waldorfpädagogik will die kreativen Kräfte der Schüler von Grund auf entfalten.  Anstatt mit vorwiegend vorgegebenen Formen zu arbeiten, die ggf. Lücken zum Ausfüllen bieten, ersetzen selbstgestaltete Epochenhefte weitgehend die Lehrbücher.

Soziale Kompetenzen entwickeln

Das Erüben sozialer Kompetenzen in einer möglichst stabilen Klassengemeinschaft von Schülern unterschiedlicher Begabung ist lebensnaher als ein notenorientiertes Lernen von Schülern derselben Begabungsbandbreite. Gymnasien berauben Real- und Hauptschulen ihrer Zugpferde. Das Herauslösen leistungsschwacher Schüler aus einer Klassengemeinschaft durch Sitzen bleiben setzt einen abstrakten Leistungsgedanken vor die soziale Tragfähigkeit einer Klassengemeinschaft. Waldorfschulen bauen dagegen auf das Lernen im  gegenseitigen Miteinander. Denn schneller begreifende Schüler lernen am meisten, wenn sie Gelegenheit bekommen, langsamer begreifenden Schülern etwas zu erklären. Letztere lernen auch besser, wenn sie nicht ausschließlich auf die Erklärungen des Lehrers angewiesen sind. Das gemeinsame Lösen von  Aufgaben in Gruppen mit unterschiedlichen Begabungen ist eine Herausforderung des Berufslebens, auf die Schule schon vorbereiten sollte.

Das Ziel: Freiheit und Vielfalt im Bildungswesen

Waldorfschulen entwickeln sich aus örtlichen Elterninitiativen und werden vom jeweiligen Lehrerkollegium in Selbstverwaltung zusammen mit den Eltern geführt. Jede Waldorfschule ist autonom und somit frei, bis in den Lehrplan eigene pädagogische Ansätze zu verwirklichen. Trotz ihres nichtstaatlichen Charakters sind Waldorfschulen allgemein zugänglich, also freie öffentliche Schulen für jedermann. Als Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft sind sie durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verfassungsmäßig geschützt und je nach Bedingungen des Bundeslandes auch staatlich anerkannt oder staatlich genehmigt.